Visum für Saudi Arabien
Die Einreisebestimmungen Saudi Arabien schreiben Visumpflicht vor. Für die Einreise nach Saudi Arabien benötigen Österreicher, EU-Bürger sowie Staatsangehörige der meisten anderen Länder ein gültiges Visum. Eine Visabefreiung besteht ausschließlich für Mitglieder des Golf-Kooperationsrates: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und die Vereinigte Arabische Emirate.
Staatsbürgern von Israel sind Einreise und Durchreise untersagt.
Für andere Staatsbürger muss die Beantragung des Visums (außer Tourismus Visum) von einem der zwei autorisierten Büros in Wien komplett abwickeln werden.
Amtsbereich: Republik Österreich, Slowakische Republik, Republik Slowenien
Für alle erhältlichen Visakategorien, zu denen Business Visum, Transitvisum, Arbeitsvisum und Privatvisum zählen, ist grundsätzlich eine amtlich beglaubigte Einladung von einem Sponsor aus Saudi Arabien erforderlich. Bei Reisen aus familiären Gründen ist in der Regel ein Verwandtschaftsnachweis zu erbringen.
Wer die Umrah (kleine Pilgerfahrt) oder Hadsch (große Pilgerfahrt) plant, benötigt ein spezielles Einreisevisum, das die saudischen Behörden erteilen. Inhabern von Pilgervisa ist es nicht gestattet, außerhalb von Mekka oder Medina zu reisen.
Visumantrag nur über die zweit zuständigen Büros möglich
Alle Antragsteller müssen ihre Antragsunterlagen bei einem der zweit von der saudischen Botschaft beauftragten Konsular-Provider “Mobarak KG” oder “Ocean Visaservice” in Wien einreichen. Beachten Sie
TIPP: Sollten Sie Ihr Visum über eine andere Visa Service Firma wie visum.at ect. beantragen fallen für Sie zusätzliche Kosten an da diese Firmen die Anträge selber an diese zweit Anlaufstellen weitergeben müssen und euch deren Gebühren raufschlagen. Deshalb empfehlen wir euch eure Anträge direkt an eines der hier gelisteten Büros einzureichen um Kosten zu sparen, das Visum schneller zu erhalten und um direkt an der Quelle zu sein.
Mobarak KG
Hernalser Hauptstrasse 89/1/1
1170 Wien, Österreich
Telefonnummer: +4368120317484
E-Mail Adresse: office@goldengatereisen.at
Einreisebestimmungen Saudi Arabien: Reisepass erforderlich
Als Ausweisdokumente sind ausschließlich der maschinenlesbare Reisepass oder vorläufige Reisepass zulässig. Es sind folgende Mindestanforderungen an den Pass zu beachten:
- Gültigkeit von 6 Monaten bei der Einreise
- zwei freie Seiten nebeneinander für den Visavermerk
- möglichst keine Sichtvermerke des Staates Israel.
Für Kinder gelten dieselben Einreisebestimmungen wie für Erwachsene. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit Juni 2012 ungültig.
Einreisebestimmungen Saudi Arabien: Antragsdokumente
Welche Unterlagen neben Antragsformular, Passbildern und Einladung erforderlich sind, variiert gemäß der Einreisebestimmungen Saudi Arabien in Abhängigkeit von der Reiseabsicht bzw. der beantragten Visakategorie. Geschäftsreisende benötigen beispielsweise ein beglaubigtes Entsendungsschreiben ihres arbeitgebenden Unternehmens. Ein HIV-Test ist nur bei Beantragung von Langzeit/ Arbeitsvisa durchzuführen. Von Muslimen, die in einem nicht-islamischen Land geboren sind, ist eine Islambescheinigung einzureichen.
BEISPIEL für die Anforderungen an Businessreisen für ein Saudi-Arabien Visum für österreichische Staatsangehörige
- Reisepass
Der Reisepass des Reisenden im Original:- Muss sechs Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein
- Muss zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthalten
- Passfoto
Sie müssen ein farbiges Passfoto einreichen, das die folgenden Anforderungen erfüllt:- Muss innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen und auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt sein
- Muss einen weißen Hintergrund haben
- Muss im Format 35 mm x 45 mm sein
- Muss den ganzen Kopf in Frontalansicht zeigen, mit dem Gesicht in der Mitte zentriert und mit neutralem Gesichtsausdruck (ohne Lächeln)
- Muss den Reisenden ohne Kopfbedeckung zeigen (außer aus religiösen Gründen)
- Darf nicht an den Antrag geheftet werden und darf keine Spuren von Klebeband oder Heftklammern haben
- Kopie der Passangabenseite
Eine Farbkopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten ist einzureichen. - Entsendungsschreiben
Ein Entsendungsschreiben im Original vom österreichischen Arbeitgeber in englischer Sprache muss eingereicht werden. Alle Schreiben müssen auf Briefpapier gedruckt sein, das eine österreichische Postadresse enthält. Benutzen Sie das bereitgestellte Beispiel-Entsendungsschreiben, um Ihr Schreiben zu vervollständigen.Abgesehen vom Text im Beispiel, muss Ihr Entsendungsschreiben:- Muss den Namen, Adresse und das Tätigkeitsprofil der zu besuchenden Organisation(en) angeben
- von der zuständigen Handelskammer in Österreich, Slowenien oder der Slowakei beglaubigt werden.
- Einladungsschreiben
Ein offizielles Einladungsschreiben mit Referenznummer ausgestellt vom Außenministerium. Die oben genannten Büros können Ihnen (gegen Gebühr) eine Business-Einladung für Saudi-Arabien besorgen. - Handelsregisterauszug
Eine Kopie des Handelsregisterauszugs des österreichischen, slowakischen oder slowenischen Unternehmens muss vorgelegt werden. - Einwilligungserklärung
Der Antragsteller muss eine Einwilligungserklärung einreichen, welche die Einwilligung zu weiteren COVID-19 Tests vor Einreise in Saudi Arabien und Einhaltung aller Regierungsrichtlinien bestätigt. Die Erklärung muss datiert und vom Antragsteller unterschrieben sein. - Visumantrag
Ein Antragsformular in doppelter Ausfertigung (Original und eine Kopie). Das Formular:- Muss online auf http://www.middle-east.at/middle-east/index.php ausgefüllt sein
- Muss ausgedruckt und unterschrieben werden
- Gesundheitserklärung
Eine vollständig ausgefüllte Gesundheitserklärung, die sich im Antragspakte befindet. Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden. - Antragsteller mit zwei Reisepässe
Antragsteller mit zwei Reisepässe müssen zusätzlich eine Farbkopie der Passangabenseite(n) ihres zweiten Reisepasses einreichen. - Doppelte Staatsbürgerschaft
Antragsteller mit doppelter Staatsangehörigkeit müssen zusätzlich eine Farbkopie der Passangabenseite(n) ihres zweiten Reisepasses einreichen
Wichtige Hinweise für die Einreise von Frauen
Alleinreisende Frauen müssen bei Ankunft am Flughafen entweder von Ihrem Ehemann oder Gastgeber abgeholt werden oder bestätigte Tickets für die Weiterreise zu einem Zielflughafen in Saudi Arabien vorweisen. Es ist zu beachten, dass es Frauen nicht gestattet ist, mit nicht verwandten Männern in einem Auto zu fahren. Geschäftsvisa erteilen die saudischen Konsulate ausschließlich an Männer.
Transit in Saudi Arabien
Für den Flughafentransit ist kein Visum erforderlich, wenn Reisende
- über bestätigte Tickets für die Weiterreise verfügen,
- innerhalb von 18 Stunden einen direkten Anschlussflug nehmen,
- den Transitraum des Flughafens nicht verlassen,
- nur einen Zwischenstopp innerhalb Saudi Arabiens auf Ihrer Route planen (Ausnahme: bei Flügen mit Saudi Arabian Airlines sind zwei Transitaufenthalte gestattet).
Meldepflicht in Saudi Arabien
Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen besteht in Saudi Arabien eine Registrierungspflicht binnen 3 Tagen nach der Ankunft. Meldestellen sind die lokalen Polizeibehörden. Für die gebührenpflichtige Anmeldung sind 3 Passbilder (schwarz-weiß) vorzulegen. Es empfiehlt sich, einen Dolmetscher als Begleitperson mitzunehmen.
Inhaber von Arbeitsvisa unterliegen unabhängig von der Aufenthaltsdauer der Meldepflicht. Für sie gilt ebenfalls die 3-Tage-Frist.
Informationen zur Einreise nach Saudi Arabien
Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen Saudi Arabien, medizinischen Auflagen, Zollvorschriften etc. finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums Österreich.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben gemachten Angaben übernehmen können. Änderungen der Vorschriften für Reisende sind nicht auszuschließen. Verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen Saudi Arabien erteilen die saudischen Botschaften und Konsulate als offizielle Auslandsvertretungen des Königreichs in Vorderasien.